Lenart

Was ist rechtliche Betreuung?

Der Begriff "Betreuer" ist irreführend. Es handelt sich nicht um eine persönliche (vor-Ort) Betreuung oder Alltagsbetreuung. Die Zuständigkeit des rechtlichen Betreuers liegt in der Rechtsfürsorge. Das bedeutet, dass der Betreuer die rechtlichen Interessen des Betreuten vertritt und Hilfen organisiert bzw. beantragt (z. B. Hilfen durch einen Pflegedienst oder das Ambulant Betreute Wohnen) und diese Dienste kontrolliert. Die Arbeit des Betreuers richtet sich nach den Wünschen  des Betreuten. Wenn ein Betreuter bestimmte Dinge nicht möchte, darf der Betreuer nicht "über deren Kopf hinweg" entscheiden.


Erstgespräch 

Zum Betreuungsbeginn erfolgt ein persönliches Erstgespräch durch den Betreuer. Dort wird die Hilfestellung des Betreuers konkret besprochen. Wer z. B. die Anträge stellt (Sozialhilfe, Rente, Schwerbehinderung, etc.). Bitte halten Sie bereits beim Erstgesprächstermin alle relevanten Unterlagen bereit (z. B. Ausweise, Bescheide, Krankenkassenunterlagen, Unterlagen zu Schulden etc.).


Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?

Bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes im Bereich der Vermögensangelegenheiten muss der Betreuer bei zukünftigen Verträgen und größeren Anschaffungen zustimmen. Der Einwilligungsvorbehalt wird seitens der Gerichte auch zum Schutz des Betreuten eingerichtet. 


Betreuungsverlauf

Wie oft sehe ich meinen Betreuer? Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Häufigkeit der Hausbesuche des Betreuers. Die Regelmäßigkeit der Besuche ist an dem Bedarf des Betreuten gerichtet. Der Betreute muss den persönlichen Kontakt zum Betreuer einfordern. Erfolgt dies nicht, informiert sich der Betreuer quartalsweise beim Betreuten, ob ein Hausbesuch notwendig ist und aktuell Angelegenheiten geregelt werden müssen. Der persönliche Kontakt zu dem Betreuten erfolgt ausschließlich aufsuchend in Form von Haus- oder Heimbesuchen. Der Treffpunkt kann auch individuell vereinbart werden. Das Betreuungsbüro Lenart hat keine "Anlaufstelle". 


Zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers gehören nicht:

  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Fahrdienste
  • Einkäufe tätigen
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Bei Krankenhausaufenthalten Wäschebringdienst
  • Entlastende Gespräche
  • Wohnungssuche und Besichtigungen
  • Medikamentengabe

Der Betreuer organisiert diese Hilfen durch andere Dienste.